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Urlaubsanspruch berechnen

Den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnen: bei Teilzeit, Jobwechsel, Eintritt oder Austritt im Jahr und mit Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.

Urlaubsanspruch30 Arbeitstage

Voller Jahresurlaub: Die Wartezeit von sechs Monaten ist erfüllt.

Vertraglicher Urlaub
30 Arbeitstage
Gesetzlicher Mindesturlaub
20 Arbeitstage

Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet, kleinere bleiben stehen (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

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Der Rechner ermittelt den Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Eingegeben werden die eigenen Arbeitstage pro Woche, der Urlaub laut Vertrag auf Basis einer 5-Tage-Woche und, falls das Arbeitsverhältnis im Jahr beginnt oder endet, die Daten dazu. Der Rechner rechnet den Urlaub auf Teilzeit um, prüft die Wartezeit von sechs Monaten und wendet die Zwölftelregel bei Eintritt oder Austritt an. Er zeigt vertraglichen und gesetzlichen Urlaub und den Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Alles läuft im Browser.

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So funktioniert das Tool

  1. 01Wochentage und VertragDie eigenen Arbeitstage pro Woche und den Urlaub laut Vertrag für eine Vollzeitstelle mit fünf Tagen eintragen.
  2. 02Beginn und EndeBei einem Eintritt im laufenden Jahr oder im Vorjahr den Beginn eintragen, bei einer Kündigung das letzte Datum des Arbeitsverhältnisses.
  3. 03Anspruch ablesenDen Urlaub in Arbeitstagen ablesen, dazu die angewendete Regel mit Paragraf.
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Wann ist das nützlich?

  • Neuer JobWissen, wie viele Urlaubstage im ersten Jahr zustehen, wenn der Job im Laufe des Jahres beginnt.
  • KündigungDen Resturlaub bis zum Ausscheiden berechnen und mit den bereits genommenen Tagen vergleichen.
  • Wechsel in TeilzeitDen Urlaub für eine 3- oder 4-Tage-Woche aus dem Vollzeitanspruch ableiten.
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Beispiele

  • Teilzeit an drei Tagen30 Tage Urlaub bei Vollzeit werden bei drei Arbeitstagen pro Woche zu 18 Tagen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt dann 12 Tage.
  • Eintritt am 1. AugustDie Wartezeit endet erst im Folgejahr. Für fünf volle Monate stehen 5/12 von 30 Tagen zu, also 12,5 Tage, aufgerundet 13 Tage.
  • Ausscheiden zum 30. AprilWer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte geht, erhält 4/12 des Jahresurlaubs, bei 30 Tagen also 10 Tage.
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Tipps für ein besseres Ergebnis

  • Krank im UrlaubTage, an denen eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit besteht, werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Den Arbeitgeber sofort informieren.
  • Vertrag prüfenOb vertraglicher Mehrurlaub beim Ausscheiden ebenfalls anteilig gekürzt wird, regelt der Arbeitsvertrag. Ohne Regelung gilt er wie der gesetzliche Urlaub.
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Gesetzlicher Mindesturlaub

Nach § 3 BUrlG stehen jährlich mindestens 24 Werktage zu. Gezählt wird dabei eine 6-Tage-Woche von Montag bis Samstag. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind das 20 Arbeitstage, bei vier Tagen 16 und bei drei Tagen 12. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr, häufig 25 bis 30 Tage. Jugendliche haben nach § 19 JArbSchG je nach Alter 25 bis 30 Werktage, schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX fünf zusätzliche Arbeitstage.

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Wartezeit und Zwölftelregel

Den vollen Jahresurlaub gibt es erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG). Nach § 5 BUrlG steht für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel zu, wenn die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt wird, wenn jemand vor ihrem Ende ausscheidet oder wenn jemand nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte geht. Wer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Urlaub. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

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Jobwechsel, Verfall und Abgeltung

Bei einem Wechsel im Laufe des Jahres gibt es keinen doppelten Urlaub: Was der frühere Arbeitgeber schon gewährt hat, wird angerechnet (§ 6 BUrlG). Dafür stellt er eine Urlaubsbescheinigung aus. Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden. Er verfällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Kann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

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Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage im Jahr, bei einer 6-Tage-Woche 24. Teilzeitkräfte haben anteilig weniger Tage, aber gleich viele Wochen Urlaub.

Wie berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?

Vollzeiturlaub mal eigene Arbeitstage pro Woche geteilt durch die Arbeitstage einer Vollzeitstelle. 30 Tage bei drei statt fünf Tagen ergeben 18 Tage.

Wie viel Urlaub habe ich bei einer Kündigung?

Bei einem Ende in der ersten Jahreshälfte ein Zwölftel pro vollem Monat. Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni und ist die Wartezeit erfüllt, steht der volle gesetzliche Urlaub zu.

Bekomme ich bei einem Jobwechsel doppelt Urlaub?

Nein. Urlaub, den der frühere Arbeitgeber im selben Jahr gewährt hat, wird beim neuen Arbeitgeber angerechnet.

Verfällt nicht genommener Urlaub am Jahresende?

Nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen und zum Urlaub aufgefordert hat. Aus dringenden Gründen kann Urlaub bis Ende März übertragen werden.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

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