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Mutterschutz berechnen

Beginn und Ende des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz berechnen, mit Frühgeburt, Mehrlingen, späterer Geburt und Schutzfrist nach einer Fehlgeburt.

12 Wochen nach der Geburt bei

Den errechneten Geburtstermin eingeben.

Vor der Geburt kann eine Schwangere auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Nach der Geburt gilt das Beschäftigungsverbot ohne Ausnahme.

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Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt erst nach zwölf Wochen. So regelt es § 3 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Der Rechner zeigt Beginn, Ende und Dauer in Kalendertagen. Mit dem tatsächlichen Geburtsdatum berechnet er die endgültigen Fristen: Kommt das Kind früher, werden die verlorenen Tage nach der Geburt angehängt. Außerdem zeigt er die Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche. Alles läuft im Browser.

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So funktioniert das Tool

  1. 01Termin eintragenDen errechneten Geburtstermin aus dem Mutterpass oder der ärztlichen Bescheinigung eintragen.
  2. 02Besonderheiten angebenBei Frühgeburt, Mehrlingen oder einer festgestellten Behinderung des Kindes das passende Feld anhaken. Die Frist nach der Geburt verlängert sich dann auf zwölf Wochen.
  3. 03Nach der Geburt aktualisierenDas tatsächliche Geburtsdatum ergänzen. Der Rechner passt das Ende des Mutterschutzes an.
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Wann ist das nützlich?

  • Arbeitgeber informierenDen letzten Arbeitstag und das Ende des Mutterschutzes kennen, bevor das Gespräch über die Übergabe ansteht.
  • Elternzeit planenDie Elternzeit der Mutter schließt meist direkt an den Mutterschutz an. Das Enddatum ist der Ausgangspunkt für den Antrag.
  • Personal planenPersonalabteilungen sehen schnell, wie lange eine Vertretung gebraucht wird.
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Beispiele

  • Geburt am TerminTermin Freitag, 18.12.2026: Der Mutterschutz läuft vom 06.11.2026 bis zum 12.02.2027. Das sind 99 Tage, sechs Wochen vor dem Termin, der Entbindungstag und acht Wochen danach.
  • Kind kommt zwei Tage früherTermin 02.11., Geburt 31.10.: Beginn 21.09., Ende 28.12. Die zwei Tage, die vor der Geburt gefehlt haben, werden angehängt. Es bleibt bei 99 Tagen.
  • Kind kommt drei Tage späterTermin 01.11., Geburt 04.11.: Die Schutzfrist vor der Geburt verlängert sich bis zur Geburt, danach folgen volle acht Wochen bis zum 30.12. Insgesamt 102 Tage.
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Tipps für ein besseres Ergebnis

  • Mutterschaftsgeld beantragenGesetzlich Versicherte beantragen das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse mit der Bescheinigung über den Geburtstermin. Die Kasse zahlt höchstens 13 € pro Tag, der Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate auf.
  • Urlaub bleibt erhaltenDie Zeit im Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit. Der Urlaubsanspruch wird dafür nicht gekürzt, Resturlaub kann nach dem Mutterschutz genommen werden.
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Schutzfrist vor der Geburt

In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Termin darf der Arbeitgeber eine Schwangere nur beschäftigen, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Diese Erklärung kann sie jederzeit widerrufen. Maßgeblich ist der Termin aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis der Hebamme. Kommt das Kind später, verlängert sich die Frist bis zur Geburt.

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Schutzfrist nach der Geburt

Nach der Geburt gilt acht Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen, ebenso auf Antrag, wenn innerhalb von acht Wochen eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt wird. Als Frühgeburt gilt vor allem ein Geburtsgewicht unter 2.500 g. Kommt das Kind vor dem Termin, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die vorher gefehlt haben. Insgesamt sind es so mindestens 99 Tage, mit zwölf Wochen 127 Tage.

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Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Seit dem 1. Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt Schutzfristen: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Die Frau kann sich ausdrücklich bereit erklären, trotzdem zu arbeiten. Vor der 13. Woche gilt keine Schutzfrist, eine Krankschreibung ist aber möglich.

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Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bei einem Termin am 18.12.2026 ist das der 06.11.2026.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Mindestens 99 Kalendertage: sechs Wochen vor dem Termin, der Entbindungstag und acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es mindestens 127 Tage.

Was passiert, wenn das Kind zu früh kommt?

Die Tage, die vor der Geburt nicht genutzt wurden, werden nach der Geburt angehängt. Bei einer Frühgeburt gelten außerdem zwölf statt acht Wochen.

Darf ich im Mutterschutz arbeiten?

Vor der Geburt ja, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Nach der Geburt nicht: Die acht beziehungsweise zwölf Wochen sind ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Darf mir in der Schwangerschaft gekündigt werden?

Grundsätzlich nicht. Der Kündigungsschutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung und auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche. Ausnahmen muss die zuständige Behörde zulassen.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

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