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Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld: Zeitplan ab Geburtstermin
Alle Fristen ab dem errechneten Termin: Mutterschutz vor und nach der Geburt, Anmeldung der Elternzeit, Elterngeldantrag und Lebensmonate, mit einem Beispiel für März 2027.
Von TooleemVeröffentlicht Fakten geprüft
Kurz gesagt
Ab dem errechneten Termin lassen sich alle Fristen planen: Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem Termin und endet acht Wochen nach der Geburt (zwölf bei Früh- oder Mehrlingsgeburt). Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn in Textform beim Arbeitgeber verlangen, und Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Bei einem Termin am 15. März 2027 heißt das: Mutterschutz vom 1. Februar bis 10. Mai, Elternzeit der Mutter ab 11. Mai, beantragt bis 23. März; will der Vater ab Geburt in Elternzeit, muss er sie bis 25. Januar verlangen.
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Auf dieser Seite
Der Zeitplan an einem Beispiel
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| bis 25.1.2027 | Vater: Elternzeit ab Geburt beim Arbeitgeber verlangen (7 Wochen vorher) | § 16 Abs. 1 BEEG |
| 1.2.2027 | Beginn der Schutzfrist vor der Geburt (6 Wochen vor dem Termin) | § 3 Abs. 1 MuSchG |
| 15.3.2027 | Geburt; erster Lebensmonat bis 14.4.2027 | § 4 BEEG |
| bis 23.3.2027 | Mutter: Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz verlangen | § 16 Abs. 1 BEEG |
| 10.5.2027 | Ende der Schutzfrist nach der Geburt (8 Wochen) | § 3 Abs. 2 MuSchG |
| 11.5.2027 | Beginn der Elternzeit der Mutter | § 15 BEEG |
| bis 14.7.2027 | Elterngeldantrag spätestens im vierten Lebensmonat, damit der erste Lebensmonat noch rückwirkend gezahlt wird | § 7 Abs. 1 BEEG |
| 14.5.2028 | Ende des 14. Lebensmonats: letzter möglicher Monat für Basiselterngeld | § 4 Abs. 1 BEEG |
| 14.3.2030 | Ende des Anspruchs auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag | § 15 Abs. 2 BEEG |
Wenn das Kind früher oder später kommt
| Geburt | Schutzfrist vor der Geburt | Ende der Schutzfrist danach |
|---|---|---|
| 8.3.2027 (1 Woche früher) | um 7 Tage verkürzt | 10.5.2027 (8 Wochen plus die 7 verlorenen Tage) |
| 15.3.2027 (am Termin) | 6 Wochen | 10.5.2027 |
| 20.3.2027 (5 Tage später) | um 5 Tage verlängert | 15.5.2027 (8 Wochen ab Geburt) |
Elterngeld: die Monate richtig zählen
- Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten: bei Geburt am 15. März vom 15. eines Monats bis zum 14. des folgenden.
- Eltern haben zusammen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, plus 2 Partnermonate, wenn das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert ist. Ein Elternteil bekommt höchstens 12 Monate Basiselterngeld, mindestens 2 Monate.
- Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bekommt, zählen als ihre Basiselterngeldmonate.
- Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können beide Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate; Ausnahmen gelten unter anderem bei Früh- und Mehrlingsgeburten (§ 4 Abs. 6 BEEG).
- Statt eines Monats Basiselterngeld kann man zwei Monate Elterngeld Plus beziehen, bis zum 32. Lebensmonat.
Häufiger Fehler
Elternzeit und Elterngeld sind zwei Anträge
Elternzeit verlangen Sie beim Arbeitgeber (Freistellung, Kündigungsschutz), Elterngeld bei der Elterngeldstelle (Geld). Wer nur eines beantragt, hat das andere nicht. Wer Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre verlangt, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren er sie nimmt.
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Quellen
Die Zahlen und Regeln in diesem Ratgeber stammen aus diesen Dokumenten.
- § 3 MuSchG: Schutzfristen vor und nach der EntbindungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deSechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin, acht oder zwölf Wochen nach der Geburt, Verlängerung bei vorzeitiger Geburt.
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, AnspruchsumfangBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deLebensmonate, 12 plus 2 Monate, Mutterschaftsleistungen, gleichzeitiger Bezug.
- § 7 BEEG: AntragstellungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deRückwirkende Zahlung nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat.
- § 15 BEEG: Anspruch auf ElternzeitBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deBis zum dritten Geburtstag, bis zu 24 Monate bis zum achten Lebensjahr.
- § 16 BEEG: Inanspruchnahme der ElternzeitBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deSieben Wochen vorher in Textform verlangen, Festlegung für zwei Jahre.
Fakten geprüft
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die genannten Quellen für Ihren Fall.

