Stundenlohn-Rechner mit Überstunden
Den Bruttolohn aus Stundenlohn, regulären Stunden und Überstunden mit Zuschlag berechnen, mit Bonus, eigenen Abzügen und mehreren Tagen oder Schichten.
Stunden und Lohn
Zulagen, Abzüge und Zeitraum
Schätzung
Für 11 Stunden ergeben sich geschätzt 240,00 € brutto.
Die Rechnung ist eine Schätzung zur Planung. Sie ersetzt weder Gehaltsabrechnung noch Arbeits- oder Tarifvertrag und berechnet keine Steuern, Sozialabgaben oder Ansprüche. Alles wird im Browser berechnet, nichts wird gespeichert oder gesendet.
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Passend zu diesem Tool ausgewähltDer Rechner schätzt den Bruttolohn für gearbeitete Stunden: Stundenlohn mal reguläre Stunden, dazu zwei Stufen Überstunden mit dem Prozentsatz, der laut Vertrag gezahlt wird, plus Zulagen und minus eigene Abzüge. Das Ergebnis lässt sich auf mehrere gleiche Tage oder Schichten hochrechnen. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag, die Höhe regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Deshalb sind beide Stufen frei einstellbar, voreingestellt sind 125 % und 150 %. Steuern und Sozialabgaben rechnet das Werkzeug nicht. Alles läuft im Browser.
So funktioniert das Tool
- 01Stundenlohn und StundenDen Bruttostundenlohn und die regulären Stunden eines Tages oder einer Schicht eintragen.
- 02Überstunden ergänzenÜberstunden in zwei Stufen eintragen, jeweils mit der vereinbarten Vergütung in Prozent, etwa 125 % für einen Zuschlag von 25 %.
- 03Zeitraum wählenDie Zahl gleicher Tage oder Schichten eintragen, Zulagen und Abzüge ergänzen und den Bruttobetrag ablesen oder kopieren.
Wann ist das nützlich?
- Lohnabrechnung nachvollziehenPrüfen, ob Überstunden und Zuschläge auf der Abrechnung richtig berücksichtigt sind.
- Zusatzschicht abwägenVorab sehen, was eine zusätzliche Schicht oder ein Wochenendeinsatz brutto bringt.
- Aushilfen planenDen Monatslohn für Aushilfen und Teilzeitkräfte aus Stunden und Stundenlohn schätzen.
Beispiele
- Ein Tag mit Überstunden20 € Stundenlohn, 8 reguläre Stunden, 2 Überstunden zu 125 % und 1 Stunde zu 150 %: 160 € plus 50 € plus 30 € ergibt 240 € brutto.
- Eine WocheFünf solche Tage ergeben 1.200 € brutto. Den Faktor trägt man als Anzahl der Tage ein.
- Monatslohn zum MindestlohnBei 40 Wochenstunden sind es im Schnitt 173,33 Stunden im Monat (40 × 13 ÷ 3). Zum Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 2.409,33 € brutto.
Tipps für ein besseres Ergebnis
- Stundenlohn aus dem GehaltMonatsgehalt durch Wochenstunden mal 4,33 teilen. 3.000 € bei 40 Stunden entsprechen 17,31 € pro Stunde.
- Brutto ist nicht nettoVom Ergebnis gehen noch Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Wie viel, hängt von Steuerklasse und Versicherung ab.
Überstunden in Deutschland
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, bis zu zehn sind erlaubt, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es nicht. Ob sie extra bezahlt, mit Zuschlag vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Üblich sind Zuschläge von 25 %.
Steuerfreie Zuschläge
Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht sind nach § 3b EStG bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei, zum Beispiel 25 % für Nachtarbeit, 50 % an Sonntagen und 125 % an gesetzlichen Feiertagen. Überstundenzuschläge selbst sind steuerpflichtig.
Mindestlohn und Grenzen
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, ab 2027 sind 14,60 € beschlossen. Wer im Monat höchstens 603 € verdient, arbeitet im Minijob. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich mit geringeren Sozialabgaben für Beschäftigte.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Monatsgehalt durch die durchschnittlichen Arbeitsstunden im Monat teilen, also Wochenstunden mal 4,33. Bei 3.000 € und 40 Stunden sind das 17,31 €.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Zuschläge für Überstunden ergeben sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Häufig sind 25 %.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Für 2027 sind 14,60 € beschlossen.
Was bedeutet 125 % bei Überstunden?
Die Überstunde wird mit dem normalen Stundenlohn plus 25 % Zuschlag bezahlt. Bei 20 € Stundenlohn sind das 25 €.
Rechnet das Werkzeug den Nettolohn aus?
Nein. Es zeigt eine Bruttoschätzung ohne Steuern und Sozialabgaben.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

