Stundensatz-Rechner
Den nötigen Stundensatz für Selbstständige und Freelancer aus Wunscheinkommen, abrechenbaren Stunden und Betriebskosten berechnen.
Abrechenbar sind nur die Stunden, die Kundschaft bezahlt, also weniger als die Arbeitszeit. Betriebskosten sind optional. Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuer- oder Finanzberatung.
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Passend zu diesem Tool ausgewähltDer Stundensatz-Rechner hilft Selbstständigen und Freelancern, einen Preis festzulegen, der das gewünschte Einkommen tatsächlich bringt. Eingegeben werden das Zieleinkommen vor Steuern pro Jahr, die realistisch abrechenbaren Stunden und die Betriebskosten. Der Rechner teilt die nötige Summe durch die abrechenbaren Stunden. Weil Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit nicht bezahlt werden, liegt das Ergebnis deutlich über dem, was eine einfache Rechnung mit 40 Stunden pro Woche ergibt. Alles läuft im Browser.
So funktioniert das Tool
- 01Zieleinkommen festlegenDen Jahresbetrag vor Einkommensteuer eintragen, einschließlich Krankenversicherung, Altersvorsorge und Rücklagen.
- 02Abrechenbare Stunden schätzenNur die Stunden zählen, die Kundschaft tatsächlich bezahlt, nach Abzug von Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Verwaltung.
- 03Kosten ergänzenBetriebskosten wie Büro, Technik, Software, Fahrtkosten und Versicherungen eintragen und den Stundensatz ablesen.
Wann ist das nützlich?
- In die Selbstständigkeit startenVor dem ersten Angebot einen Stundensatz finden, der nicht nur die Miete deckt.
- Preise erhöhenPrüfen, ob der bisherige Satz nach gestiegenen Kosten noch zum Einkommensziel passt.
- Angebot prüfenEin Pauschalangebot durch die geschätzten Stunden teilen und mit dem nötigen Satz vergleichen.
Beispiele
- Freelancer mit Kosten60.000 € Zieleinkommen und 6.000 € Betriebskosten bei 1.200 abrechenbaren Stunden ergeben 55 € pro Stunde.
- Ohne Betriebskosten60.000 € bei 1.200 Stunden ergeben 50 € pro Stunde.
- Weniger abrechenbare StundenSind nur 900 Stunden abrechenbar, steigen die nötigen 66.000 € auf 73,33 € pro Stunde.
Tipps für ein besseres Ergebnis
- Mit Angestelltengehalt vergleichenFür dasselbe Nettoeinkommen wie im Angestelltenverhältnis braucht es meist ein deutlich höheres Zieleinkommen.
- Tagessatz ableitenViele Branchen rechnen in Tagessätzen. Stundensatz mal acht ergibt einen Richtwert.
Die Formel
Stundensatz = (Zieleinkommen + Betriebskosten) ÷ abrechenbare Stunden. Alle drei Werte beziehen sich auf denselben Zeitraum. Statt eines Jahres funktioniert auch ein Monat, solange Einkommen, Stunden und Kosten monatlich sind.
Wie viele Stunden abrechenbar sind
Ein Jahr hat rund 52 Wochen. Nach etwa sechs Wochen Urlaub und Feiertagen und zwei Wochen Krankheit bleiben 44 Wochen. Bei 40 Stunden sind das 1.760 Stunden Arbeitszeit, von denen wegen Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung oft nur 60 bis 70 % abrechenbar sind, also etwa 1.050 bis 1.230 Stunden.
Was das Zieleinkommen enthalten sollte
Selbstständige zahlen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst und sorgen allein fürs Alter vor. Diese Beträge gehören ins Zieleinkommen, ebenso Rücklagen für auftragsarme Zeiten. Der berechnete Satz ist netto. Umsatzsteuer kommt dazu, außer bei der Kleinunternehmerregelung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz?
Zieleinkommen plus Betriebskosten durch die abrechenbaren Stunden teilen. 66.000 € bei 1.200 Stunden ergeben 55 €.
Wie viele Stunden kann ich im Jahr abrechnen?
Oft 1.000 bis 1.300 Stunden bei Vollzeit, je nach Branche, Urlaub und Verwaltungsaufwand.
Ist der Stundensatz brutto oder netto?
Netto. Bei Rechnungen an Unternehmen kommt in der Regel Umsatzsteuer dazu, außer bei Kleinunternehmern.
Gehört die Krankenversicherung ins Zieleinkommen?
Ja. Selbstständige tragen Kranken- und Pflegeversicherung allein, sie gehört daher in den Zielbetrag.
Werden meine Zahlen gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

