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Minijob-Rechner 2026

Den Minijob 2026 durchrechnen: Verdienstgrenze 603 €, maximale Stunden beim Stundenlohn, Auszahlung und Abgaben des Arbeitgebers, gewerblich oder im Privathaushalt.

Arbeitgeber
Monatsverdienst: 597,70 €Bei 13,90 € Stundenlohn passen höchstens 43,38 Stunden im Monat in den Minijob.
Auszahlung an die Beschäftigten576,18 €Eigenanteil Rentenversicherung21,52 €
Krankenversicherung (13 %)77,70 €Rentenversicherung (15 %)89,66 €Pauschsteuer (2 %)11,95 €Umlage U1 (Krankheit) (0,8 %)4,78 €Umlage U2 (Mutterschaft) (0,22 %)1,31 €Insolvenzgeldumlage (0,15 %)0,90 €Abgaben des Arbeitgebers186,30 €Gesamtkosten des Arbeitgebers784,00 €

Gewerbliche Arbeitgeber zahlen zusätzlich den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Stand 2026: Minijob-Grenze 603 € im Monat, Mindestlohn 13,90 € pro Stunde.

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Der Minijob-Rechner zeigt für 2026, ob eine Beschäftigung unter der Verdienstgrenze von 603 € im Monat bleibt, wie viele Stunden beim eigenen Stundenlohn möglich sind, was ausgezahlt wird und was der Minijob den Arbeitgeber kostet. Er rechnet mit den Sätzen der Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber und für Privathaushalte und berücksichtigt die Befreiung von der Rentenversicherung, eine private Krankenversicherung und die Pauschsteuer. Liegt der Verdienst über 603 €, zeigt der Rechner an, dass ein Midijob oder eine reguläre Stelle vorliegt. Alles läuft im Browser.

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So funktioniert das Tool

  1. 01Arbeitgeber wählenGewerblicher Minijob, etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie, oder Minijob im Privathaushalt, etwa als Haushaltshilfe.
  2. 02Lohn und StundenStundenlohn und Stunden pro Monat eintragen. Der Rechner zeigt den Monatsverdienst und die höchstmögliche Stundenzahl.
  3. 03Optionen setzenAngeben, ob eine Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt, ob die Person privat krankenversichert ist und ob der Arbeitgeber die Pauschsteuer zahlt.
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Wann ist das nützlich?

  • Nebenjob planenVor der Zusage prüfen, wie viele Stunden im Monat möglich sind, ohne die Grenze zu überschreiten.
  • Kosten für BetriebeDie Gesamtkosten einer Aushilfe einschließlich Pauschalabgaben und Umlagen kalkulieren.
  • Haushaltshilfe anmeldenVor der Anmeldung im Haushaltsscheckverfahren sehen, welche Abgaben für den Privathaushalt anfallen.
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Beispiele

  • Gewerblich an der GrenzeBei 603 € zahlt der Betrieb 187,95 € Abgaben, insgesamt 790,95 €. Die beschäftigte Person erhält 581,29 €, weil 21,71 € (3,6 %) in die Rentenversicherung gehen. Mit Befreiung werden 603 € ausgezahlt.
  • Im PrivathaushaltBei 603 € zahlt der Haushalt nur 88,16 € Abgaben. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt hier 13,6 %, also 82,01 €, ausgezahlt werden 520,99 €.
  • Wie viele Stunden?Beim Mindestlohn von 13,90 € passen höchstens 43,38 Stunden in den Monat, bei 15 € Stundenlohn 40,2 Stunden.
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Tipps für ein besseres Ergebnis

  • Befreiung gut überlegenWer in die Rentenversicherung einzahlt, sammelt Beitragszeiten, etwa für Reha oder die Riester-Förderung. Die Befreiung lässt sich später nicht widerrufen.
  • Steuervorteil im HaushaltPrivathaushalte können 20 % der Kosten für einen Minijob, höchstens 510 € im Jahr, direkt von der Steuer abziehen.
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Die Minijob-Grenze 2026

Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 13,90 € seit dem 1. Januar 2026 ergibt das 603 € im Monat oder 7.236 € im Jahr. Mit dem für 2027 beschlossenen Mindestlohn von 14,60 € steigt die Grenze nach dieser Formel auf 633 €. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten im Jahr erlaubt.

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Abgaben gewerblich und im Haushalt

Gewerbliche Arbeitgeber zahlen 13 % Krankenversicherung, wenn die Person gesetzlich versichert ist, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie Umlagen von 0,8 %, 0,22 % und 0,15 %, dazu den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Privathaushalte zahlen je 5 % Kranken- und Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, 1,6 % Unfallversicherung und die Umlagen von 0,8 % und 0,22 %. Den Rest bis zum vollen Rentenbeitrag von 18,6 % tragen die Beschäftigten, außer sie lassen sich befreien.

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Rechte im Minijob

Minijobber sind Arbeitnehmer mit allen Rechten: Mindestlohn, bezahlter Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Ein erster Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird dagegen nicht mit dieser zusammengerechnet und bleibt ein Minijob.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 €.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

So viele, wie bei Ihrem Stundenlohn unter 603 € bleiben. Beim Mindestlohn sind das höchstens 43,38 Stunden im Monat.

Muss ich im Minijob Steuern zahlen?

Meist nicht selbst. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel eine Pauschsteuer von 2 %. Ohne Pauschsteuer wird nach der Steuerklasse abgerechnet.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Gewerblich rund 31 % zusätzlich zum Lohn plus Unfallversicherung, im Privathaushalt rund 15 %. Bei 603 € sind das 790,95 € beziehungsweise 691,16 € im Monat.

Was passiert über 603 €?

Dann liegt kein Minijob mehr vor. Bis 2.000 € gilt der Übergangsbereich mit geringeren Sozialabgaben für Beschäftigte.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

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