Pendlerpauschale berechnen
Die Entfernungspauschale 2026 berechnen: 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer, mit Homeoffice-Pauschale, Höchstbetrag und geschätzter Steuerersparnis.
Steuerjahr 2026: 0,38 € je vollem Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die Ersparnis ist eine Schätzung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Weiteres Tool ausprobieren
Passend zu diesem Tool ausgewähltDer Rechner ermittelt die Entfernungspauschale für die Steuererklärung 2026, im Alltag Pendlerpauschale genannt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeit, schon ab dem ersten Kilometer. Eingegeben werden Entfernung, Arbeitstage mit Fahrt, Homeoffice-Tage und das Verkehrsmittel. Der Rechner zeigt Entfernungs- und Homeoffice-Pauschale, die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und eine geschätzte Steuerersparnis. Alles läuft im Browser.
So funktioniert das Tool
- 01Entfernung eintragenDie einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte auf der kürzesten Straßenverbindung eintragen. Gezählt werden nur volle Kilometer.
- 02Tage und VerkehrsmittelDie Arbeitstage mit Fahrt, die Homeoffice-Tage und das Verkehrsmittel angeben. Ohne eigenes Auto gilt ein Höchstbetrag.
- 03Ergebnis lesenDie Pauschalen, die Werbungskosten über dem Pauschbetrag und die geschätzte Steuerersparnis ablesen.
Wann ist das nützlich?
- Steuererklärung vorbereitenDen Betrag für die Anlage N kennen, bevor das Steuerprogramm geöffnet wird.
- Freibetrag beantragenBei hohen Fahrtkosten einen Freibetrag für die Lohnsteuer beantragen und so schon während des Jahres weniger Steuer zahlen.
- Umzug oder JobwechselVergleichen, wie sich eine längere Strecke steuerlich auswirkt und was davon netto übrig bleibt.
Beispiele
- 25 Kilometer mit dem Auto25 km × 220 Tage × 0,38 € ergeben 2.090 €. Davon liegen 860 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, bei 30 % Grenzsteuersatz eine Ersparnis von rund 258 €.
- 60 Kilometer mit der Bahn60 km × 210 Tage × 0,38 € wären 4.788 €. Ohne eigenes Auto gilt der Höchstbetrag von 4.500 €, außer die Tickets haben nachweislich mehr gekostet.
- Teilweise im Homeoffice15 km an 130 Bürotagen ergeben 741 €, dazu 90 Homeoffice-Tage zu je 6 €, also 540 €. Zusammen 1.281 €, nur 51 € über dem Pauschbetrag.
Tipps für ein besseres Ergebnis
- Arbeitstage realistisch zählenUrlaub, Krankheit, Feiertage und Homeoffice-Tage abziehen. Bei einer 5-Tage-Woche bleiben oft 210 bis 230 Fahrtage.
- Weitere Werbungskosten sammelnArbeitsmittel, Fortbildungen oder Gewerkschaftsbeiträge erhöhen die Werbungskosten. Zusammen mit den Fahrtkosten wird der Pauschbetrag oft überschritten.
Die Entfernungspauschale 2026
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gibt es für jeden Arbeitstag 0,38 € je vollem Kilometer der Entfernung, unabhängig vom Verkehrsmittel. Bis 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, eine längere nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Hin- und Rückweg zählen zusammen als eine Entfernung.
Höchstbetrag und Homeoffice
Wer mit Bus, Bahn, Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft fährt, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Mit eigenem Auto oder Firmenwagen gibt es keine Grenze. Höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel dürfen statt der Pauschale angesetzt werden. Für Tage, an denen überwiegend zu Hause gearbeitet wird, gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
Pauschbetrag und Steuerersparnis
Jedem Arbeitnehmer werden 1.230 € Werbungskosten ohne Nachweis angerechnet. Fahrtkosten wirken sich deshalb nur aus, soweit alle Werbungskosten zusammen darüber liegen. Die Ersparnis ergibt sich aus diesem Mehrbetrag mal dem persönlichen Grenzsteuersatz, der je nach Einkommen meist zwischen 14 und 42 % liegt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke und jeden Arbeitstag, ab dem ersten Kilometer.
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Nein. Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit, auch wenn täglich hin und zurück gefahren wird.
Gilt die Pauschale auch für Bahnfahrer und Radfahrer?
Ja. Sie hängt nicht vom Verkehrsmittel ab. Ohne eigenes Auto gilt aber der Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr.
Wann lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung?
Wenn alle Werbungskosten zusammen mehr als 1.230 € betragen. Bis dahin ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohnehin berücksichtigt.
Kann ich Homeoffice und Fahrten am selben Tag ansetzen?
In der Regel nicht. Ein Tag zählt entweder als Fahrtag oder als Homeoffice-Tag. Ausnahmen gelten, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

