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Kündigungsfrist berechnen

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis nach § 622 BGB berechnen: letzter Arbeitstag oder spätester Zugang für einen Wunschtermin, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wer kündigt?

Ein gültiges Datum eingeben.

Gesetzliche Fristen ohne abweichende Regeln aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail oder WhatsApp genügen nicht (§ 623 BGB).

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Der Rechner bestimmt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses nach § 622 BGB. Eingegeben werden, wer kündigt, ob eine Probezeit läuft, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Tag, an dem die Kündigung zugeht. Der Rechner zeigt die geltende Frist und den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Umgekehrt berechnet er, bis wann eine Kündigung spätestens zugehen muss, damit sie zu einem gewünschten Termin wirkt. Fristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag sind nicht berücksichtigt. Alles läuft im Browser.

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So funktioniert das Tool

  1. 01Seite und ProbezeitWählen, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigt, und angeben, ob die Kündigung in einer vereinbarten Probezeit erfolgt.
  2. 02Daten eintragenDen Beginn des Arbeitsverhältnisses und den Tag des Zugangs eintragen, im zweiten Reiter stattdessen das gewünschte Ende.
  3. 03Frist ablesenDie geltende Frist mit Paragraf und das Ende des Arbeitsverhältnisses oder den spätesten Zugang ablesen.
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Wann ist das nützlich?

  • Eigene Kündigung planenVor dem Jobwechsel wissen, wann die Kündigung spätestens beim Arbeitgeber sein muss, damit der neue Job pünktlich beginnen kann.
  • Kündigung erhaltenPrüfen, ob das Enddatum in einer Kündigung des Arbeitgebers zur Betriebszugehörigkeit passt.
  • PersonalplanungFür Personalabteilungen schnell die Frist nach Betriebszugehörigkeit bestimmen.
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Beispiele

  • Arbeitnehmer kündigtZugang am Donnerstag, 08.10.2026: Vier Wochen später ist der 05.11.2026, der nächste zulässige Termin ist der 15.11.2026.
  • Arbeitgeber nach zehn JahrenEs gelten vier Monate zum Monatsende. Geht die Kündigung am 31.08.2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 31.12.2026. Ein Tag später, am 01.09.2026, verschiebt sich das Ende auf den 31.01.2027.
  • In der ProbezeitZugang am 08.10.2026: Das Arbeitsverhältnis endet nach zwei Wochen am 22.10.2026, an jedem beliebigen Wochentag.
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Tipps für ein besseres Ergebnis

  • Zugang beweisbar machenDie Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder per Bote mit Zeugen zustellen. Ein Einwurfeinschreiben ist besser als ein einfacher Brief.
  • Arbeitsagentur rechtzeitig informierenWer arbeitslos zu werden droht, muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden, bei kürzerer Zeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.
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Die Fristen nach § 622 BGB

Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie gilt für Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Beschäftigung. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: nach 2 Jahren auf einen Monat, nach 5 Jahren auf zwei, nach 8 auf drei, nach 10 auf vier, nach 12 auf fünf, nach 15 auf sechs und nach 20 Jahren auf sieben Monate, jeweils zum Monatsende. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen.

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Zugang und Fristberechnung

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht der Tag des Absendens. Ein Brief geht zu, wenn er im Briefkasten liegt und mit der Leerung zu rechnen ist. Der Zugangstag wird nicht mitgezählt (§ 187 BGB), eine Frist von vier Wochen endet am gleichen Wochentag vier Wochen später (§ 188 BGB). Fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich nicht.

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Form und weitere Fristen

Eine Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB), E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht. Wer gegen eine Kündigung klagen will, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang erheben (§ 4 KSchG). Arbeits- und Tarifverträge können längere Fristen vorsehen. Für Arbeitnehmer darf vertraglich keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Der Vertrag kann eine längere Frist vorsehen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber?

In den ersten zwei Jahren vier Wochen zum 15. oder Monatsende, danach je nach Betriebszugehörigkeit ein bis sieben Monate zum Monatsende.

Bis wann muss die Kündigung zum Monatsende zugehen?

Bei vier Wochen Frist spätestens vier Wochen vor dem Monatsende, für den 31.12.2026 also am 03.12.2026. Bei Fristen in Monaten am letzten Tag des entsprechenden Vormonats.

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Zwei Wochen, und zwar zu jedem Tag, nicht nur zum 15. oder Monatsende.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung muss schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

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