Finanzen
Kündigungsfrist richtig rechnen: Zugang, Probezeit, Beispiele
Wann eine Kündigung zugeht, wie Fristen nach §§ 187, 188 BGB laufen, vier durchgerechnete Beispiele und der späteste Zugangstag für die nächsten Kündigungstermine.
Von TooleemVeröffentlicht Fakten geprüft
Kurz gesagt
Eine Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung, nicht am Tag, an dem sie geschrieben wurde. Bei der gesetzlichen Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende muss die Kündigung für ein Ende am 30. November 2026 spätestens am Montag, 2. November 2026 zugehen. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich nichts: § 193 BGB gilt für Kündigungsfristen nicht. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen; E-Mail und Messenger reichen nicht.
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Zugang: der Tag, an dem alles beginnt
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB), also in seinen Machtbereich gelangt und er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB); eine Frist nach Wochen endet an dem Wochentag, der dem Zugangstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB).
| Übergabe | Zugang |
|---|---|
| Persönlich übergeben (am besten mit Zeugen oder Empfangsbestätigung) | Sofort |
| In den Briefkasten, zu den üblichen Zustellzeiten | Am selben Tag |
| In den Briefkasten, spät abends oder am Sonntag | In der Regel erst am nächsten Werktag |
| Übergabe-Einschreiben, Empfänger nicht angetroffen | Erst bei Abholung: der Benachrichtigungszettel ist kein Zugang |
| E-Mail, Fax, WhatsApp, PDF | Unwirksam: § 623 BGB verlangt die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen |
Die gesetzlichen Fristen im Überblick
| Situation | Frist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Probezeit (höchstens sechs Monate) | 2 Wochen | jeder Tag |
| Kündigung durch Arbeitnehmer, egal wie lange beschäftigt | 4 Wochen | zum 15. oder zum Monatsende |
| Arbeitgeber, unter 2 Jahre Betriebszugehörigkeit | 4 Wochen | zum 15. oder zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 2 / 5 / 8 Jahre | 1 / 2 / 3 Monate | zum Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 10 / 12 / 15 / 20 Jahre | 4 / 5 / 6 / 7 Monate | zum Monatsende |
Die verlängerten Fristen gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge übertragen sie auch auf die Arbeitnehmerseite; dann gilt der Vertrag.
Vier durchgerechnete Beispiele
Rechenbeispiel
1. Arbeitnehmerin kündigt mit vier Wochen
Die Kündigung geht am Mittwoch, 14. Oktober 2026, beim Arbeitgeber ein. Vier Wochen ab dem Folgetag enden am Mittwoch, 11. November. Der nächste zulässige Termin ist der 15. November 2026: An diesem Tag endet das Arbeitsverhältnis, auch wenn er ein Sonntag ist.
Rechenbeispiel
2. Arbeitgeber kündigt nach sechs Jahren
Frist: zwei Monate zum Monatsende. Geht die Kündigung am Mittwoch, 30. September 2026, zu, endet die Frist am 30. November: Ende zum 30. November 2026. Geht sie einen Tag später zu, am 1. Oktober, endet die Frist am 1. Dezember, und der nächste Monatsletzte ist der 31. Dezember. Ein Tag Verspätung kostet hier einen ganzen Monat.
Rechenbeispiel
3. Kündigung in der Probezeit
Zugang am Freitag, 6. November 2026, Frist zwei Wochen ohne festen Termin: das Arbeitsverhältnis endet am Freitag, 20. November 2026.
Rechenbeispiel
4. Der letzte Tag fällt auf ein Wochenende
Für ein Ende am 15. November 2026 mit vier Wochen müsste die Kündigung spätestens am Sonntag, 18. Oktober, zugehen. Ein Einwurf am Sonntag gilt aber in der Regel erst am Montag als zugegangen, und § 193 BGB rettet die Frist nicht: Nach der Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof ist die Vorschrift auf Kündigungsfristen nicht anwendbar. Sicher ist nur ein Zugang bis Samstag, 17. Oktober, oder besser früher.
Spätester Zugang für die nächsten Kündigungstermine
| Frist | Ende 30.11.2026 | Ende 31.12.2026 | Ende 31.01.2027 | Ende 31.03.2027 |
|---|---|---|---|---|
| 4 Wochen | Mo 2.11.2026 | Do 3.12.2026 | So 3.1.2027 | Mi 3.3.2027 |
| 1 Monat | Sa 31.10.2026 | Mo 30.11.2026 | Do 31.12.2026 | So 28.2.2027 |
| 2 Monate | Mi 30.9.2026 | Sa 31.10.2026 | Mo 30.11.2026 | So 31.1.2027 |
| 3 Monate | Mo 31.8.2026 | Mi 30.9.2026 | Sa 31.10.2026 | Do 31.12.2026 |
| 4 Monate | Fr 31.7.2026 | Mo 31.8.2026 | Mi 30.9.2026 | Mo 30.11.2026 |
| 5 Monate | Di 30.6.2026 | Fr 31.7.2026 | Mo 31.8.2026 | Sa 31.10.2026 |
| 6 Monate | So 31.5.2026 | Di 30.6.2026 | Fr 31.7.2026 | Mi 30.9.2026 |
| 7 Monate | Do 30.4.2026 | So 31.5.2026 | Di 30.6.2026 | Mo 31.8.2026 |
Form und was sonst zu beachten ist
- Schriftform: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Ein eingescanntes PDF oder eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, auch wenn die Gegenseite sie liest.
- Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können längere Fristen festlegen; für den Arbeitnehmer darf die Frist nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
- Resturlaub verfällt nicht einfach mit dem Ende: Er kann in der Kündigungsfrist genommen oder muss ausgezahlt werden.
- Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber läuft eine eigene Frist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen.
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Quellen
Die Zahlen und Regeln in diesem Ratgeber stammen aus diesen Dokumenten.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 Kündigungsfristen bei ArbeitsverhältnissenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deGrundfrist, verlängerte Fristen für den Arbeitgeber, Probezeit, abweichende Vereinbarungen.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 623 Schriftform der KündigungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deSchriftform, elektronische Form ausgeschlossen.
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 187, 188 Fristbeginn und FristendeBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deBerechnung von Wochen- und Monatsfristen.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber AbwesendenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deWirksamkeit mit Zugang.
- Kündigungsschutzgesetz, § 4 Anrufung des ArbeitsgerichtesBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deKlagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Fakten geprüft
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die genannten Quellen für Ihren Fall.
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