Rechnung erstellen
Eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG erstellen: Positionen mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung oder Reverse Charge, druckfertig als PDF.
Rechnungssteller
Rechnungsempfänger
Positionen
- Rechnungsnr.
- –
- Rechnungsdatum
- –
- Leistungsdatum
- –
Rechnung
| Pos. | Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | USt | Gesamt |
|---|
- Nettobetrag
- 0,00 €
- Rechnungsbetrag
- 0,00 €
Für eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG fehlt noch:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Name und Anschrift des Empfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
- Mindestens eine vollständige Position
Positionen ohne Menge oder Preis erscheinen nicht auf der Rechnung.
Für Rechnungen an Unternehmen im Inland bleibt ein PDF bis Ende 2026 zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 wird die E-Rechnung schrittweise Pflicht. Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern sind davon ausgenommen.
Weiteres Tool ausprobieren
Passend zu diesem Tool ausgewähltMit dem Rechnungsgenerator entsteht eine Rechnung nach deutschem Umsatzsteuerrecht, ohne Vorlage und ohne Anmeldung. Absender, Empfänger, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum und Positionen werden eingetragen, die Umsatzsteuer wird je Steuersatz getrennt berechnet, 19 % und 7 % auch gemischt auf einer Rechnung. Für Kleinunternehmer setzt der Rechner den Hinweis nach § 19 UStG, für Reverse Charge den nach § 13b UStG. Eine Liste zeigt, welche Pflichtangaben noch fehlen. Die fertige Rechnung lässt sich drucken, als PDF speichern oder als Text kopieren. Alles läuft im Browser.
So funktioniert das Tool
- 01Absender und EmpfängerName und Anschrift beider Seiten eintragen, dazu die eigene Steuernummer oder USt-IdNr.
- 02Rechnungsdaten und PositionenRechnungsnummer, Leistungsdatum und Zahlungsziel festlegen und jede Position mit Menge, Einheit, Nettopreis und Steuersatz eintragen.
- 03Prüfen und ausgebenDie Liste der fehlenden Pflichtangaben abarbeiten, dann drucken, als PDF speichern oder den Text kopieren.
Wann ist das nützlich?
- Freiberufler und SelbstständigeHonorare für Beratung, Gestaltung, Unterricht oder Handwerk ordnungsgemäß abrechnen.
- KleinunternehmerRechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem vorgeschriebenen Hinweis auf § 19 UStG schreiben.
- Gelegentliche RechnungenEine einzelne Rechnung erstellen, ohne dafür eine Buchhaltungssoftware einzurichten.
Beispiele
- Gemischte Steuersätze6 Std. Gestaltung zu 85 €, Druck pauschal 149,90 € und ein Fachbuch zu 32,71 €: Netto 692,61 €, 19 % USt auf 659,90 € sind 125,38 €, 7 % USt auf 32,71 € sind 2,29 €, Rechnungsbetrag 820,28 €.
- KleinunternehmerDieselben Positionen ohne Umsatzsteuer ergeben einen Rechnungsbetrag von 692,61 € mit dem Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- KleinbetragsrechnungBei höchstens 250 € brutto genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Der Rechner fordert dann weniger Angaben an.
Tipps für ein besseres Ergebnis
- Nummernkreis festlegenDie Rechnungsnummer muss einmalig sein und fortlaufend vergeben werden, etwa 2026-0001, 2026-0002 und so weiter.
- Leistungsdatum nicht vergessenAuch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht, gehört der Zeitpunkt der Leistung auf die Rechnung. Ein Leistungszeitraum wie „Oktober 2026“ ist ebenfalls möglich.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
Eine Rechnung über mehr als 250 € muss enthalten: vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung, den Zeitpunkt der Leistung, das Nettoentgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, Steuersatz und Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Fehlt eine Angabe, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen.
Kleinunternehmer und Reverse Charge
Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstieg und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt, weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken das auf der Rechnung. Bei Reverse Charge, etwa bestimmten Bauleistungen oder Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland, schuldet der Empfänger die Steuer. Die Rechnung enthält dann keinen Steuerbetrag, aber den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
PDF oder E-Rechnung
Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Rechnungen an andere Unternehmen im Inland dürfen bis Ende 2026 noch als PDF verschickt werden, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen, ab 2028 alle. Für Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmer bleibt das PDF erlaubt.
Häufige Fragen
Was muss auf einer Rechnung stehen?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Der Rechner zeigt fehlende Angaben an.
Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Die Option Kleinunternehmer wählen. Die Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer und den Hinweis auf § 19 UStG.
Darf ich Rechnungen noch als PDF verschicken?
An Privatkunden ja. An Unternehmen im Inland bis Ende 2026 mit Zustimmung des Empfängers, danach je nach Umsatz bis Ende 2027. Ab 2028 ist dort die E-Rechnung Pflicht.
Kann ich 7 % und 19 % auf einer Rechnung ausweisen?
Ja. Der Rechner weist Nettobetrag und Steuer für jeden Steuersatz getrennt aus, wie es § 14 UStG verlangt.
Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?
Nein. Die Rechnung entsteht im Browser, nichts wird übertragen oder gespeichert.

