Finanzen

Kleinunternehmer oder nicht? Drei Rechenbeispiele für 2026

Die Grenzen von 25.000 € und 100.000 €, drei durchgerechnete Fälle mit Privat- und Geschäftskunden, die fünfjährige Bindung beim Verzicht und die Pflichtangaben auf der Rechnung.

Von TooleemVeröffentlicht Fakten geprüft

Kurz gesagt

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem, wenn Ihre Kundschaft privat ist: Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen, und die Preise, die Privatkunden zahlen, bleiben gleich. Arbeiten Sie überwiegend für Unternehmen, bringt sie dagegen meist nur weniger Papierkram und kostet Sie die Vorsteuer, denn Ihre Kunden könnten die Umsatzsteuer ohnehin abziehen. Seit 2025 gilt sie bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr; wer die 100.000 € überschreitet, verliert sie sofort.

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Rechnen Sie Netto- und Bruttopreise mit 19 % oder 7 % hin und her, um Ihre eigenen Zahlen in die Beispiele einzusetzen.

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Auf dieser Seite
  1. Die Grenzen seit 2025
  2. Was die Regelung kostet
  3. Beispiel 1: Fahrradwerkstatt mit Privatkunden
  4. Beispiel 2: Webdesignerin mit Geschäftskunden
  5. Beispiel 3: Gründung mit hoher Anfangsinvestition
  6. Die Entscheidung in zwei Zahlen
  7. Verzicht: Fristen und Bindung
  8. Was auf der Rechnung stehen muss

Die Grenzen seit 2025

Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 19 UStG zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Für 2026 gelten dieselben Werte. Ihre Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Gemeint sind die vereinnahmten Entgelte, also Einnahmen ohne Umsatzsteuer, nicht der Gewinn.

Gilt die Kleinunternehmerregelung? Fünf typische Fälle
SituationUmsatz VorjahrUmsatz laufendes JahrErgebnis
Seit Jahren nebenberuflich tätig18.000 €21.000 €Kleinunternehmer
Gutes Jahr nach kleinem Vorjahr24.000 €80.000 €Kleinunternehmer, im Folgejahr nicht mehr
Vorjahresgrenze knapp überschritten26.000 €20.000 €Regelbesteuerung im ganzen Jahr
Laufendes Jahr über 100.000 €24.000 €110.000 €Ab dem Umsatz, mit dem 100.000 € überschritten werden, regelbesteuert
Gründung im Mai–22.000 €Kleinunternehmer (Grenze im Gründungsjahr: 25.000 €)
Nach dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. März 2025: Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr. Der Umsatz, mit dem eine Grenze im laufenden Jahr überschritten wird, ist bereits regelbesteuert; die Umsätze davor bleiben steuerfrei.

Häufiger Fehler

Die 100.000 € sind keine Prognose mehr

Bis 2024 kam es auf eine Schätzung zu Jahresbeginn an (damals 50.000 €). Heute zählt der tatsächliche Umsatz. Wer im November mit einem großen Auftrag über 100.000 € kommt, muss für genau diesen Auftrag schon Umsatzsteuer berechnen. Behalten Sie die Summe des Jahres laufend im Blick.

Was die Regelung kostet

Seit 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei. Daraus folgt zweierlei:

  • Kein Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe (Laptop, Material, Software, Miete mit Umsatzsteuer) ist für Sie ein echter Kostenbestandteil.
  • Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung. Weisen Sie trotzdem Umsatzsteuer aus, schulden Sie den Betrag dem Finanzamt, auch bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Ob sich die Regelung rechnet, hängt deshalb an zwei Zahlen: wie viel Umsatzsteuer Ihre Kunden tragen müssten und wie viel Vorsteuer Sie verlieren. Die drei Beispiele zeigen die typischen Konstellationen.

Beispiel 1: Fahrradwerkstatt mit Privatkunden

Eine Fahrradwerkstatt im Nebenerwerb nimmt im Jahr 24.000 € ein, ausschließlich von Privatkunden. Für Ersatzteile zahlt sie 6.000 € netto zuzüglich 1.140 € Umsatzsteuer. Privatkunden vergleichen Endpreise; die Werkstatt kann ihre Preise nicht einfach um 19 % erhöhen.

Fahrradwerkstatt: gleiche Endpreise für die Kunden, zwei Steuerwege
PostenKleinunternehmerRegelbesteuerung
Einnahmen von Kunden24.000,00 €24.000,00 €
davon Umsatzsteuer an das Finanzamt0,00 €3.831,93 €
Ersatzteile netto6.000,00 €6.000,00 €
Vorsteuer: Kosten oder Erstattung1.140,00 € Kosten1.140,00 € erstattet
Bleibt vor Einkommensteuer16.860,00 €14.168,07 €
Regelbesteuerung: 24.000 € ÷ 1,19 = 20.168,07 € netto; Zahllast 3.831,93 € − 1.140,00 € = 2.691,93 €.

Die Kleinunternehmerregelung bringt hier 2.691,93 € mehr im Jahr. Genau diese Zahllast würde bei Regelbesteuerung abfließen. Nur wer die 19 % voll auf seine Preise aufschlagen kann, ohne Kunden zu verlieren, wäre mit der Regelbesteuerung nicht schlechter gestellt, und das gelingt bei Privatkunden selten.

Beispiel 2: Webdesignerin mit Geschäftskunden

Eine freiberufliche Webdesignerin stellt im Jahr 24.000 € netto in Rechnung, ausschließlich an Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Für Rechner und Software zahlt sie 4.000 € netto zuzüglich 760 € Umsatzsteuer.

Webdesignerin: Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug
PostenKleinunternehmerRegelbesteuerung
Rechnungsbetrag an Kunden24.000,00 €28.560,00 € (inkl. 4.560,00 € USt)
Kosten für den Kunden nach Vorsteuerabzug24.000,00 €24.000,00 €
Umsatzsteuer an das Finanzamt0,00 €3.800,00 € (4.560 − 760)
Ausgaben für Rechner und Software4.760,00 €4.000,00 €
Bleibt vor Einkommensteuer19.240,00 €20.000,00 €

Für die Kunden ändert sich nichts: Sie ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Die Regelbesteuerung bringt der Webdesignerin 760 € mehr, genau ihre Vorsteuer. Der Preis dafür sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Jahreserklärung. Bei Geschäftskunden ist die Kleinunternehmerregelung also vor allem eine Vereinfachung, kein Steuervorteil.

Beispiel 3: Gründung mit hoher Anfangsinvestition

Ein Fotostudio für Privatkunden startet mit 20.000 € netto für Kamera, Licht und Einrichtung (3.800 € Umsatzsteuer) und hat laufende Kosten von 3.000 € netto im Jahr (570 € Umsatzsteuer). Im Gründungsjahr nimmt es 18.000 € ein, in den Folgejahren je 22.000 €. Die Vorsteuer aus der Investition lockt: Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Fotostudio: Gründungsjahr und vier Folgejahre im Vergleich
ZeitraumKleinunternehmerRegelbesteuerungVorteil
Gründungsjahr−9.370,00 €−7.873,95 €Regelbesteuerung +1.496,05 €
Jedes Folgejahr18.430,00 €15.487,39 €Kleinunternehmer +2.942,61 €
Fünf Jahre zusammenKleinunternehmer +10.274,37 €
Gründungsjahr Regelbesteuerung: 18.000 € ÷ 1,19 = 15.126,05 € netto, abzüglich 23.000 € Kosten netto. Umsatzsteuer 2.873,95 € abzüglich Vorsteuer 4.370,00 € ergibt eine Erstattung von 1.496,05 €.

Die Erstattung im ersten Jahr ist verlockend, aber der Verzicht bindet für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). In den Folgejahren zahlt das Studio auf jeden Umsatz Umsatzsteuer, die Privatkunden nicht zusätzlich tragen. Nach fünf Jahren liegt die Kleinunternehmerregelung um gut 10.000 € vorn. Die Rechnung kippt erst, wenn die Investitionen viel größer sind als die Umsätze oder die Kundschaft überwiegend aus Unternehmen besteht.

Hinweis

Wechselt ein Unternehmen später von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung, während abgezogene Vorsteuer aus Anschaffungen noch im Berichtigungszeitraum liegt, kann ein Teil davon nach § 15a UStG zurückzuzahlen sein. Das gehört in die Rechnung, bevor Sie verzichten.

Die Entscheidung in zwei Zahlen

Bei gleichbleibenden Endpreisen lässt sich der jährliche Vorteil direkt abschätzen:

Privatkunden (Endpreise fest)

Vorteil Kleinunternehmer = Einnahmen × 19/119 − Vorsteuer

Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug

Vorteil Regelbesteuerung = Vorsteuer (abzüglich Aufwand für Voranmeldungen)

Faustregeln nach Kundschaft und Kosten
Ihre LageMeist günstiger
Überwiegend Privatkunden, geringe EinkäufeKleinunternehmerregelung
Überwiegend Unternehmen als KundenRegelbesteuerung, wenn die Vorsteuer den Aufwand lohnt
Hohe Investition im ersten Jahr, danach PrivatkundenFünf Jahre durchrechnen, nicht nur das erste
Leistungen mit 7 % Umsatzsteuer an PrivatkundenKleinunternehmerregelung, der Vorteil ist aber kleiner

Verzicht: Fristen und Bindung

  • Frist: Der Verzicht kann bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres erklärt werden. Für 2026 ist das der 29. Februar 2028 (2028 ist ein Schaltjahr).
  • Wirkung: ab Beginn des Jahres, für das er gelten soll. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Regelbesteuerung gilt bereits als Verzicht.
  • Bindung: unwiderruflich für mindestens fünf Kalenderjahre. Danach kann er mit Wirkung ab Beginn eines folgenden Jahres widerrufen werden, wenn die Umsatzgrenzen dann eingehalten sind.

Was auf der Rechnung stehen muss

Für Kleinunternehmer gilt seit 2025 eine eigene, kürzere Liste (§ 34a UStDV). Mindestens nötig sind:

  1. vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und von Ihrem Kunden
  2. Ihre Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
  3. das Ausstellungsdatum
  4. Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung
  5. das Entgelt in einer Summe mit dem Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt, zum Beispiel: „Steuerfrei als Kleinunternehmer nach § 19 UStG“
  6. bei Gutschriften die Angabe „Gutschrift“

Eine Pflicht zur E-Rechnung besteht für diese Rechnungen nicht: § 34a UStDV erlaubt ausdrücklich, sie immer als sonstige Rechnung zu übermitteln, also etwa als PDF. Eine passende Vorlage erstellen Sie mit dem Rechnungsgenerator.

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Rechnen Sie Netto- und Bruttopreise mit 19 % oder 7 % hin und her, um Ihre eigenen Zahlen in die Beispiele einzusetzen.

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Tools aus diesem Ratgeber

Quellen

Die Zahlen und Regeln in diesem Ratgeber stammen aus diesen Dokumenten.

  1. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 Besteuerung der KleinunternehmerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deGrenzen von 25.000 € und 100.000 €, Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, Verzicht mit Frist und fünfjähriger Bindung.
  2. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 34a Rechnungen von KleinunternehmernBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.dePflichtangaben und Übermittlung als sonstige Rechnung.
  3. Sonderregelung für Kleinunternehmer; Neufassung des § 19 UStG durch das JStG 2024 (BMF-Schreiben vom 18. März 2025)Bundesministerium der FinanzenGrenze im Gründungsjahr und Regelbesteuerung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
  4. Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen, § 19 UStG (Stand 01.06.2026)IHK Region StuttgartErläuterung der Neuregelung mit Beispielen zu Gründung, Überschreiten und Verzicht.

Fakten geprüft

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die genannten Quellen für Ihren Fall.

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