FinanzenDieses Tool läuft im Browser. Dateien und Texte werden nicht an unsere Server gesendet.

Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer berechnen: Steuerklasse, Freibeträge, Versorgungsfreibetrag, Steuersatz und Härteausgleich nach dem ErbStG, mit Schenkungen der letzten zehn Jahre.

Voraussichtliche Steuer20.350 €
SteuerklasseIPersönlicher Freibetrag400.000 €Erbfallkostenpauschale15.000 €Steuerpflichtiger Erwerb (auf 100 € abgerundet)185.000 €Steuersatz11 %

Vereinfachte Berechnung nach ErbStG ohne Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen und ohne Sonderbefreiungen wie das Familienheim. Keine Steuerberatung.

Tool teilenWhatsApp
Weiter geht's

Weiteres Tool ausprobieren

Passend zu diesem Tool ausgewählt

Der Rechner schätzt die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer nach dem deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Aus dem Verhältnis zum Erblasser oder Schenker ergeben sich Steuerklasse und persönlicher Freibetrag. Vom Wert werden übernommene Schulden, bei einer Erbschaft die Erbfallkostenpauschale und gegebenenfalls der Versorgungsfreibetrag abgezogen. Der Rechner rundet auf volle 100 € ab, wendet den Steuersatz samt Härteausgleich an und rechnet Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren mit ein. Alles läuft im Browser.

01

So funktioniert das Tool

  1. 01Erbschaft oder SchenkungDen Reiter wählen. Bei Schenkungen gehören Eltern und Großeltern zur Steuerklasse II, bei Erbschaften zur Steuerklasse I.
  2. 02Verhältnis und WertDas Verwandtschaftsverhältnis wählen und den Wert des Erwerbs eintragen, dazu übernommene Schulden.
  3. 03Freibeträge prüfenBei Kindern das Alter für den Versorgungsfreibetrag wählen, frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre ergänzen und die Steuer ablesen.
02

Wann ist das nützlich?

  • Erbe einschätzenVor der Erklärung beim Finanzamt abschätzen, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt.
  • Schenkungen planenVermögen zu Lebzeiten in Schritten übertragen und die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Testament vorbereitenSehen, wie stark die Steuerlast vom Verwandtschaftsgrad abhängt, etwa bei Lebensgefährten ohne Trauschein.
03

Beispiele

  • Kind erbt 600.000 €Nach Erbfallkostenpauschale (15.000 €) und Freibetrag (400.000 €) bleiben 185.000 €. Mit 11 % ergibt das 20.350 € Erbschaftsteuer.
  • Ehegatte erbt 1.000.000 €Abzüglich 15.000 € Pauschale, 500.000 € Freibetrag und 256.000 € Versorgungsfreibetrag sind 229.000 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 25.190 €.
  • Nichte und LebensgefährtinEine Nichte, die 100.000 € erbt, zahlt in Steuerklasse II auf 65.000 € 15 %, also 9.750 €. Erhält eine Lebensgefährtin 200.000 € geschenkt, sind in Steuerklasse III auf 180.000 € 30 % fällig, 54.000 €.
04

Tipps für ein besseres Ergebnis

  • Fristen beachtenJede Erbschaft und Schenkung muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden, auch wenn voraussichtlich keine Steuer anfällt.
  • Früh planenWer Vermögen schon zu Lebzeiten in Abständen von zehn Jahren überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen.
05

Steuerklassen und Freibeträge

Steuerklasse I gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel und Urenkel sowie für Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft. Steuerklasse II umfasst Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten und Eltern bei einer Schenkung, alle übrigen fallen in Steuerklasse III. Die Freibeträge betragen 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für die übrigen in Steuerklasse I und 20.000 € in den Klassen II und III.

06

Steuersätze und Härteausgleich

Die Sätze steigen mit dem steuerpflichtigen Erwerb: in Steuerklasse I von 7 % bis 75.000 € über 11 %, 15 %, 19 %, 23 % und 27 % bis 30 % über 26 Millionen Euro, in Klasse II von 15 % bis 43 %, in Klasse III 30 % bis 6 Millionen und darüber 50 %. Damit knapp über einer Wertgrenze nicht die ganze Summe teurer wird, begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer auf die Hälfte des Betrags über der Grenze, bei Sätzen über 30 % auf drei Viertel.

07

Zehn-Jahres-Regel und Befreiungen

Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, der Freibetrag gilt für diesen Zeitraum nur einmal. Danach steht er neu zur Verfügung. Das selbst bewohnte Familienheim bleibt unter Bedingungen steuerfrei: bei Ehegatten, wenn sie es zehn Jahre selbst bewohnen, bei Kindern zusätzlich bis 200 m² Wohnfläche. Hausrat ist in Steuerklasse I bis 41.000 € frei. Immobilien und Betriebsvermögen werden nach eigenen Regeln bewertet, vermietete Wohnungen etwa nur zu 90 %.

08

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Eltern bei einer Erbschaft und 20.000 € für alle anderen.

Wie viel kann ich steuerfrei verschenken?

Pro beschenkter Person die Höhe ihres Freibetrags alle zehn Jahre, also etwa 400.000 € an jedes Kind und 500.000 € an den Ehepartner.

Was ist die Erbfallkostenpauschale?

Ein Pauschalbetrag von 15.000 € für Bestattung, Grabpflege und Abwicklung, der seit 2025 ohne Nachweis abgezogen wird. Er gilt einmal pro Erbfall.

Welche Steuerklasse haben Lebensgefährten?

Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag. Erst Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft führt zu Steuerklasse I.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine Schätzung. Die Bewertung von Immobilien und Unternehmen und mögliche Befreiungen können die Steuer stark verändern. Für eine Planung lohnt sich steuerliche Beratung.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

Fehlt ein Tool oder ist etwas kaputt?Wir bauen Tooleem nach dem, was wirklich gebraucht wird. Schreiben Sie uns, was fehlt oder nicht funktioniert.
Nachricht senden