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Wohnfläche berechnen

Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung berechnen: Räume eintragen, Dachschrägen und Balkone werden anteilig angerechnet, mit Abgleich zum Mietvertrag.

Räume und Flächen

Fläche 1
zählt 21,32 m²
Fläche 2
zählt 14,00 m²
Fläche 3
zählt 8,96 m²
Fläche 4
zählt 5,46 m²
Fläche 5
zählt 5,40 m²
Fläche 6
zählt 1,20 m²

Räume mit Dachschräge in Streifen aufteilen: den Teil ab 2 m Höhe, den Teil zwischen 1 und 2 m und den Teil unter 1 m jeweils als eigene Fläche eintragen.

Wohnfläche nach WoFlV56,34 m²59,94 m² Grundfläche
  • Raum ab 2 m Höhe (voll): 55,14 m²
  • Balkon, Loggia, Terrasse: 1,20 m²
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Die Wohnfläche ist nicht einfach die Summe aller Bodenflächen. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Räume ab 2 m lichter Höhe voll, Bereiche unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m nur zur Hälfte und alles unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte. Der Rechner nimmt Räume als Rechtecke mit Länge und Breite auf, wendet diese Regeln an und vergleicht das Ergebnis auf Wunsch mit der Fläche im Mietvertrag. Alles läuft im Browser.

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So funktioniert das Tool

  1. 01Räume ausmessenLänge und Breite jedes Raums zwischen den fertigen Wänden messen, also ab Putz oder Verkleidung, und eintragen.
  2. 02Anrechnung wählenFür jede Fläche angeben, ob sie voll, zur Hälfte oder gar nicht zählt. Räume mit Dachschräge in Streifen nach Raumhöhe aufteilen.
  3. 03Ergebnis prüfenDie Wohnfläche nach WoFlV ablesen und optional die Fläche aus dem Mietvertrag eintragen, um die Abweichung zu sehen.
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Wann ist das nützlich?

  • Mietvertrag prüfenNachmessen, ob die angegebene Wohnfläche stimmt. Sie beeinflusst Miete, Mieterhöhungen und die Nebenkostenabrechnung.
  • Wohnung inserierenVor der Vermietung oder dem Verkauf eine nachvollziehbare Wohnfläche mit Aufstellung der Räume erstellen.
  • Dachgeschoss bewertenBei Wohnungen unter dem Dach zeigen, wie viel der Grundfläche wirklich als Wohnfläche zählt.
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Beispiele

  • Zimmer mit DachschrägeEin Zimmer von 4 × 5 m hat 20 m² Grundfläche. 3,3 m Tiefe liegen über 2 m Höhe (13,2 m², voll), 1,2 m zwischen 1 und 2 m (4,8 m², halb) und 0,5 m unter 1 m (2 m², nicht). Wohnfläche: 15,6 m².
  • BalkonEin Balkon mit 6 m² zählt im Regelfall mit 1,5 m². Ist er besonders wertvoll, etwa durch Größe, Lage oder Ausrichtung, kann er bis zur Hälfte angerechnet werden, also mit 3 m².
  • WintergartenEin unbeheizter Wintergarten von 12 m² zählt mit 6 m². Ist er beheizbar, wird er wie ein normaler Raum voll angerechnet.
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Tipps für ein besseres Ergebnis

  • Lichte Höhe messenBei Dachschrägen die Stelle markieren, an der die Decke 2 m und 1 m über dem Boden liegt. Die Abstände zur Wand ergeben die Breite der Streifen.
  • Nicht mit DIN 277 verwechselnBei Kaufobjekten wird manchmal die Netto-Raumfläche nach DIN 277 angegeben. Sie rechnet Flächen unter Schrägen voll und fällt deshalb größer aus.
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Was zur Wohnfläche gehört

Nach § 2 WoFlV zählen alle Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, außerdem Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen. Nicht dazu gehören Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, ebenso Geschäftsräume und Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts genügen.

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Richtig messen

Gemessen wird nach § 3 WoFlV zwischen den fertigen Bauteilen, also ab Vorderkante von Putz oder Verkleidung. Fest eingebaute Öfen, Heizkörper und Einbaumöbel stehen auf Wohnfläche. Nicht mitgezählt werden Schornsteine und Pfeiler, die höher als 1,50 m sind und mehr als 0,1 m² Grundfläche haben, Treppen mit mehr als drei Steigungen samt Treppenabsatz sowie Türnischen. Fenster- und Wandnischen zählen nur, wenn sie bis zum Boden reichen und tiefer als 0,13 m sind.

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Wohnfläche im Mietvertrag

Die WoFlV gilt unmittelbar für geförderten Wohnraum. Bei frei finanzierten Wohnungen ziehen Gerichte sie in der Regel als Maßstab heran, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Liegt die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt, auch bei einer „ca.“-Angabe. Im Streitfall hilft eine Mieterberatung.

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Häufige Fragen

Wie wird eine Dachschräge bei der Wohnfläche berechnet?

Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Den Raum dafür in Streifen nach Höhe aufteilen.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Ja, anteilig. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte.

Gehört der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Waschküchen und Garagen sind Zubehörräume und zählen nicht.

Ab wann ist eine Abweichung im Mietvertrag erheblich?

Wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % kleiner ist als vereinbart. Dann ist nach dem BGH grundsätzlich eine Mietminderung möglich.

Werden Heizkörper und Einbauschränke abgezogen?

Nein. Fest eingebaute Gegenstände wie Heizkörper, Öfen und Einbaumöbel werden bei der Grundfläche mitgezählt.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

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