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Wohnfläche berechnen: Dachschräge, Balkon, Keller und die 10-%-Regel

Die Anrechnungsregeln der Wohnflächenverordnung, eine Dachschräge Schritt für Schritt, eine Beispielwohnung Raum für Raum und was eine Abweichung über 10 % im Mietvertrag bedeutet.

Von TooleemVeröffentlicht Fakten geprüft

Kurz gesagt

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte und unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; Keller, Dachboden und Garage zählen nicht. Im Beispiel unten schrumpft eine Wohnung mit 71,5 m² Grundfläche nach WoFlV auf 62,65 m². Steht im Mietvertrag mehr als 10 % zu viel, ist das nach dem Bundesgerichtshof ein Mangel.

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Geben Sie Räume, Raumhöhen unter der Schräge und Balkone ein: der Rechner wendet die Anrechnungsregeln der WoFlV an.

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Auf dieser Seite
  1. Die Anrechnungsregeln auf einen Blick
  2. Die Dachschräge richtig ausmessen
  3. Eine Beispielwohnung, Raum für Raum
  4. Die 10-%-Regel im Mietvertrag
  5. Häufige Fehler beim Messen

Die Anrechnungsregeln auf einen Blick

Wie Grundflächen nach § 4 WoFlV angerechnet werden
FlächeAnrechnung
Lichte Höhe ab 2,00 mvoll (100 %)
Lichte Höhe ab 1,00 m und unter 2,00 mzur Hälfte (50 %)
Lichte Höhe unter 1,00 mgar nicht
Unbeheizbarer Wintergarten, Schwimmbad, ähnliche geschlossene Räumezur Hälfte
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrassein der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte
Keller, Dachboden, Waschküche, Heizungsraum, Garagegar nicht (keine Wohnfläche)

Gemessen wird zwischen den fertigen Wänden, ab Vorderkante von Putz oder Verkleidung (§ 3 Abs. 1 WoFlV). Mitgezählt werden Fußleisten, Heizkörper, eingebaute Badewannen und Einbauschränke; abgezogen werden unter anderem Schornsteine und Pfeiler über 1,50 m Höhe mit mehr als 0,1 m² Grundfläche, Treppen mit mehr als drei Stufen und flache Fensternischen.

Die Dachschräge richtig ausmessen

Unter einer Schräge kommt es darauf an, wo die Decke genau 1 m und wo sie genau 2 m hoch ist. Bei bekannter Dachneigung und Kniestockhöhe lassen sich die beiden Linien ausrechnen:

Abstand von der Wand bis zur Höhe h = (h − Kniestock) ÷ tan(Dachneigung)

Rechenbeispiel

Schlafzimmer 5 × 4 m, Kniestock 0,80 m, Dachneigung 40°

  • Höhe 1 m ist erreicht nach (1,00 − 0,80) ÷ tan 40° = 0,238 m.
  • Höhe 2 m ist erreicht nach (2,00 − 0,80) ÷ tan 40° = 1,430 m.
  • Streifen unter 1 m: 0,238 × 5 = 1,19 m², zählt nicht.
  • Streifen 1 bis 2 m: (1,430 − 0,238) × 5 = 5,96 m², zählt zur Hälfte: 2,98 m².
  • Rest ab 2 m: (4,00 − 1,430) × 5 = 12,85 m², zählt voll.

0 + 2,98 + 12,85 = 15,83 m² statt 20,00 m² Grundfläche

Ohne Neigungsangabe misst man direkt: Mit einem Zollstock die Stellen markieren, an denen die Decke 1,00 m und 2,00 m hoch ist, und die Abstände zur Wand messen.

Eine Beispielwohnung, Raum für Raum

Wohnfläche einer Dachgeschosswohnung nach WoFlV
RaumGrundflächeAnrechnungWohnfläche
Wohnzimmer (Höhe 2,50 m)22,40 m²voll, abzüglich Schornstein 0,45 × 0,40 m22,22 m²
Schlafzimmer unter der Schräge20,00 m²nach Höhe, siehe oben15,83 m²
Küche9,80 m²voll9,80 m²
Bad (mit Badewanne)6,20 m²voll, Wanne zählt mit6,20 m²
Flur7,10 m²voll7,10 m²
Balkon6,00 m²ein Viertel1,50 m²
Kellerabteil5,00 m²keine Wohnfläche0,00 m²
Summe76,50 m²62,65 m²
Wird der Balkon zur Hälfte angerechnet (die WoFlV erlaubt höchstens die Hälfte, etwa bei besonders großen oder hochwertigen Balkonen), steigt die Summe auf 64,15 m².

Wer einfach alle Grundflächen ohne Keller zusammenzählt, kommt auf 71,50 m². Der Unterschied zur WoFlV-Fläche beträgt fast 9 m², das sind 12,4 %.

Die 10-%-Regel im Mietvertrag

Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen, ist das nach dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03) grundsätzlich ein Mangel der Mietsache. Der Mieter muss dann nicht zusätzlich beweisen, dass ihn die kleinere Fläche im Alltag beeinträchtigt.

Rechenbeispiel

Angegeben „ca. 72 m²“, gemessen 62,65 m²

(72,00 − 62,65) ÷ 72,00 = 13,0 %

Die Abweichung liegt über 10 %. Die Miete kann in der Regel im Verhältnis der Abweichung gemindert werden, hier um rund 13 %. Bei frei finanziertem Wohnraum ziehen Gerichte die WoFlV als Maßstab heran, wenn der Vertrag keine andere Berechnung vereinbart. Vor einer Minderung lohnt eine Beratung beim Mieterverein.

Häufige Fehler beim Messen

  1. Rohbaumaße statt lichter Maße: Putz und Verkleidung verkleinern jeden Raum um einige Zentimeter je Wand.
  2. Treppe mitgezählt: Treppen mit mehr als drei Stufen und ihre Absätze fallen heraus.
  3. Balkon voll angesetzt: Ohne besondere Vereinbarung zählt er zu einem Viertel.
  4. DIN 277 mit WoFlV verwechselt: Die DIN 277 ermittelt Grund- und Nutzflächen für Gebäude, nicht die Wohnfläche für Miete oder Förderung, und kommt meist auf höhere Werte.

Für die Kaufnebenkosten einer Wohnung, deren Fläche Sie jetzt kennen, hilft der Grunderwerbsteuer-Rechner.

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Quellen

Die Zahlen und Regeln in diesem Ratgeber stammen aus diesen Dokumenten.

  1. Wohnflächenverordnung (WoFlV), §§ 2 bis 4Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deZur Wohnfläche gehörende Grundflächen, Ermittlung der Grundfläche, Anrechnung nach Raumhöhe und für Balkone.
  2. Wohnflächenverordnung (WoFlV), § 3 Ermittlung der GrundflächeBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.deLichte Maße, einzubeziehende und außer Betracht bleibende Flächen.
  3. BGH, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03BundesgerichtshofAbweichung der Wohnfläche um mehr als 10 % als Mangel der Mietsache.

Fakten geprüft

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die genannten Quellen für Ihren Fall.

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