Schengen-Rechner 90/180 Tage
Abschätzen, wie viele Tage der 90/180-Regel für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum genutzt sind und wie viele bleiben: Ein- und Ausreisedaten und einen Stichtag eintragen.
Nur eine Schätzung. Keine Rechts- oder Einwanderungsberatung. Visa, Aufenthaltstitel, bilaterale Abkommen und besondere Regeln für einzelne Pässe sind nicht berücksichtigt. Über die Einreise entscheiden die Grenzbehörden.
Aufenthalte im Schengen-Raum
Mindestens einen Aufenthalt mit Ein- und Ausreisedatum und einen Stichtag eintragen.
Weiteres Tool ausprobieren
Passend zu diesem Tool ausgewähltDer Rechner schätzt, wie viele Tage der Schengen-Regel für Kurzaufenthalte bereits genutzt sind. Wer nicht aus einem EU- oder Schengen-Staat kommt, darf sich ohne Aufenthaltstitel höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Eingetragen werden alle Aufenthalte mit Ein- und Ausreisedatum und ein Stichtag. Der Rechner zählt die Tage im 180-Tage-Zeitraum bis zum Stichtag, zeigt die verbleibenden Tage, eine Überschreitung und den frühesten Tag, an dem wieder ein Tag frei wird. Alles läuft im Browser.
So funktioniert das Tool
- 01Aufenthalte eintragenFür jeden Aufenthalt im Schengen-Raum das Ein- und Ausreisedatum eintragen. Beide Tage zählen als Aufenthaltstage.
- 02Stichtag wählenDen Tag wählen, für den gerechnet werden soll, etwa den geplanten Tag der nächsten Einreise oder Ausreise.
- 03Ergebnis prüfenGenutzte und verbleibende Tage ablesen und vor einer Reise mit dem offiziellen Rechner der EU-Kommission gegenprüfen.
Wann ist das nützlich?
- Besuch aus dem AuslandFreunde oder Familie aus Drittstaaten planen, wie lange ein Besuch in Deutschland und den Nachbarländern dauern darf.
- Mehrere Reisen im JahrWer oft kurz einreist, behält den Überblick über die rollierenden 180 Tage.
- Partnerinnen und PartnerBei einer Fernbeziehung mit Partner aus einem Drittstaat den nächsten Besuch zulässig planen.
Beispiele
- Zwei Aufenthalte10.01. bis 08.02.2026 (30 Tage) und 01.04. bis 15.05.2026 (45 Tage), Stichtag 30.06.2026: Im Zeitraum vom 02.01. bis 30.06.2026 sind 75 Tage genutzt, 15 Tage bleiben.
- Überschreitung10.01. bis 08.02.2026 und 01.03. bis 15.05.2026 ergeben zum 15.05.2026 106 Tage, 16 zu viel. Der früheste wieder freie Tag ist der 25.07.2026.
- Rollierender ZeitraumJeder Tag hat seinen eigenen 180-Tage-Rückblick. Alte Aufenthalte fallen nach und nach heraus, dadurch werden Tage wieder frei.
Tipps für ein besseres Ergebnis
- Daten genau notierenEin- und Ausreisestempel oder Bordkarten aufbewahren, um die Daten im Zweifel belegen zu können.
- Puffer lassenNicht bis zum letzten Tag planen. Verspätungen oder Krankheit können die Ausreise verschieben.
Wie die 90/180-Regel funktioniert
Für jeden Tag des Aufenthalts wird zurückgeschaut: In den 180 Tagen bis einschließlich dieses Tages dürfen höchstens 90 Aufenthaltstage liegen. Ein- und Ausreisetag zählen jeweils als voller Tag. Der Zeitraum rollt mit, es gibt also kein festes Halbjahr, nach dem alles neu beginnt.
Für wen die Regel gilt
Die Regel betrifft Staatsangehörige von Drittstaaten bei Kurzaufenthalten, auch wenn sie ohne Visum einreisen dürfen. Für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz gilt sie nicht. Wer einen deutschen Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum hat, rechnet die Zeit in Deutschland anders.
Nur eine Schätzung
Der Rechner berücksichtigt keine Visa mit eigener Aufenthaltsdauer, keine bilateralen Abkommen und keine Sonderregeln für einzelne Pässe. Verbindlich ist die Entscheidung der Grenzbehörden. Vor wichtigen Reisen den offiziellen Rechner der Europäischen Kommission nutzen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die 90/180-Tage-Regel?
Vom Stichtag 180 Tage zurückschauen und alle Aufenthaltstage in diesem Zeitraum zählen. Mehr als 90 sind nicht erlaubt.
Zählen Ein- und Ausreisetag mit?
Ja. Beide Tage gelten als volle Aufenthaltstage.
Gilt die Regel für Deutsche?
Nein. Sie betrifft Staatsangehörige von Drittstaaten, nicht Bürgerinnen und Bürger der EU.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Es ist eine Schätzung. Verbindlich entscheiden die Grenzbehörden.
Werden meine Reisedaten gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft im Browser.

